Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem Frühjahr stehen wieder die Aktionen „Saubere Landschaft“ oder „Ramadama“ in den Gemeinden an. Der Landkreis Eichstätt beteiligt sich auch heuer wieder an den Kosten für die Entsorgung und leistet eine Zuschuss für die Helfer.
Die Kosten für die Entsorgung der gesammelten Abfälle trägt wie bisher die Abfallwirtschaft des Landkreises Eichstätt. Für die Sammlung können bei uns kostenlose Müllsäcke angefordert werden. Für die gesammelten Abfälle sind die Container an den örtlichen Wertstoffhöfen zu nutzen. Es ist bitte darauf zu achten, dass die Anlieferungen außerhalb des regulären Wertstoffhofbetriebs stattfinden bzw. den Wertstoffhofbetrieb nicht beeinträchtigen.
Aus versicherungstechnischen Gründen teilen Sie uns bitte rechtzeitig vor dem Termin das Datum der Aktionen mit. Es genügt ein Anruf unter: 08421-701400 oder eine formlose E-Mail an: abfallwirtschaft@lra-ei.bayern.de
Der Landkreis Eichstätt übernimmt die Kosten für die Verpflegung (Brotzeit und Getränke) der freiwilligen Helfer. Auf Antrag werden 5 Euro pro Person ausbezahlt. Den Antrag auf Verpflegungszuschuss und eine Teilnehmerliste finden Sie in der Anlage. Bitte reichen Sie die Unterlagen, gerne per E-Mail bei uns ein. Bei mehreren Aktionen in der Gemeinde ist es sinnvoll, die Anträge auf Verpflegungszuschusses gesammelt beim Landratsamt einzureichen. In diesen Fällen werden wir die Auszahlung direkt auf das Gemeindekonto vornehmen. Im Einzelfall ist eine Auszahlung auch direkt an die Vereine möglich. Bitte achten Sie darauf, dass nur zweifach unterschiebene Anträge an uns weitergeleitet werden und Anträge nicht mehrfach an uns übermittelt werden.
Damit sich die Wege und Flächen der Aktionen nicht überschneiden, wäre es super, wenn Sie die Aktionen der Vereine und Gruppen koordinieren könnten.
Vorgehen bei widerrechtlichen Ablagerungen oder gefährlichen Abfällen:
Werden Asbest-Platten, Reifen oder sonstiger gefährlicher Abfall (z. B. undefinierbare Flüssigkeiten) gefunden, ist das sofort an das Landratsamt zu melden. Der Fund ist zu fotografieren und der Fundort genau anzuzeigen. Bitte achten Sie auf die Eigensicherung (z. B. bei undefinierbaren Flüssigkeiten Riechtest vermeiden) der freiwilligen Helfer. Die Ahndung der widerrechtlichen Ablagerung erfolgt durch das Landratsamt.
Ich bedanke mich bereits im Voraus bei den vielen freiwilligen Helfern. Gerne können wir auch die Veröffentlichung von Gruppenbildern der freiwilligen Helfer in der örtlichen Zeitung veranlassen.
Bei Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Claudia Gust
Landratsamt Eichstätt Abfallwirtschaft und Entsorgung
Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt
Telefon: 08421 70-1422
Telefax: 08421 70-1407
c.gust@lra-ei.bayern.de
www.landkreis-eichstaett.de