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Was erledige ich wo?

Hundesteuer

In den Mitgliedsgemeinden sind Hunde, die älter als drei Monate sind und mindestens seit drei Monaten in den Gemeinden leben, hundesteuerpflichtig. Vereinzelte Ausnahmen von der Steuerpflicht (z. B. Blindenhund à Steuerfreiheit) regeln die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Gemeinden.


Die Hunde können mit dem Hundesteuerformular bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Sie erhalten von der Gemeinde eine Hundesteuer-Marke ausgehändigt (Versand mit dem Hundesteuer-Bescheid). Diese bitten wir, sofern möglich, am Halsband des Hundes anzubringen.

 

Gemeinde Pollenfeld

1. Hund: 50,00 €,  2. Hund: 60,00 €,  Jeder weitere: 70,00 €

Gemeinde Schernfeld

1. Hund: 50,00 €,  2. Hund: 60,00 €,  Jeder weitere: 70,00 €

Gemeinde Walting

1. Hund: 50,00 €,  2. Hund: 60,00 €,  Jeder weitere: 70,00 €

 

Die Hundesteuer für Kampfhunde mit und ohne Negativzeugnis weicht von den o. g. Beträgen ab. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Wesenstest sowie ein Negativzeugnis nicht zur Besteuerung nach dem Regel-Steuersatz führen.

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Zuständige Mitarbeiter