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Was erledige ich wo?

Namensänderungen allgemein

Das Standesamt Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt bearbeitet folgende Namensänderungen, soweit sich der zugrunde liegende Personenstandsfall in der VG ereignet oder ein Betroffener hier seinen Wohnsitz hat:

  • Änderung des Namens eines Kindes bis zur Volljährigkeit
  • Bestimmung eines Ehenamens nach der Eheschließung
  • Bestimmung/Widerruf eines Doppelnamens
  • Wiederannahme des früheren Geburts- oder Familiennamens
  • Änderung und Angleichung von Namen bei Deutschen mit Migrationshintergrund 

Namenserklärungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig und müssen persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments beim Standesamt abgegeben werden.

Für die weiteren Unterlagen gilt:

  • Bei der Namensänderung von Kindern erkundigen Sie sich vorher bitte telefonisch nach den benötigten Unterlagen, um sich unnötige Wege zu ersparen.
  • Bei den weiteren genannten Namensänderungen kann erst vor Ort festgestellt werden, welche Unterlagen noch erforderlich sind.