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Was erledige ich wo?

Personalausweis (vorläufig)

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt. Die Antragsstellung erfordert persönliche Vorsprache in der Verwaltungsgemeinschaft. Die Abnahme von Fingerabdrücken ist nicht erforderlich.

Personen ab 16 Jahren können den Antrag auf vorläufigen Personalausweis ohne einen gesetzlichen Vertreter (Elternteil) stellen. Bei Personen bis einschließlich 15 Jahren ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig. Der andere Elternteil muss nicht bei der Antragsstellung anwesend sein. Es ist jedoch eine Vollmacht notwendig, dass Sie der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises zustimmen.

Ihr vorläufiger Personalausweis wird ihnen sofort ausgehändigt.

Gültigkeit: 3 Monate

Kosten: 10 €

Zuständige Mitarbeiter