Der Landkreis hat vor einigen Jahren ein Zuschussprogramm aufgelegt um die Arbeit der Vereine und Institutionen im Rahmen der Pflege und Säuberung der Fluren zu unterstützen.
Im Rahmen der sog. „Aktion Saubere Landschaft“ erhalten Vereine und Institutionen einen Verpflegungszuschuß zur Abdeckung der angefallenen Ausgaben.
Dieser Zuschuß kann über ein entsprechendes Formular direkt beim Landkreis abgerufen werden.
Es sind jedoch als Nachweise u.a. die Originalrechnungen über die getätigten Ausgaben dem Zuschussantrag beizulegen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Bearbeitung durch die zuständige Stelle im Landratsamt direkt auf das angegebene Konto.
Es entfällt die Abrechnung über die Gemeinde